Aufnahmeverfahren Wohnen

Aufnahmeverfahren Wohnen

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Einweisende Stellen oder Eltern können sich telefonisch oder per Mail bei der Kontaktstelle melden. Durch eine erste Situationserfassung wird der Bedarf geklärt. Im Austausch mit der Bereichsleitung klärt die Kontaktstelle die Kapazität und Passung ab. Als nächsten Schritt wird ein Orientierungsgespräch vereinbart. Dabei geht es um ein gegenseitiges Kennenlernen, die Klärung des Auftrags und der sich bietenden Möglichkeiten hinsichtlich einer Platzierung sowie um die Vereinbarung von weiteren Schritten. Im Anschluss an das Orientierungsgespräch kann eine Wohngruppe besichtigt werden und es wird nach Möglichkeit ein Schnuppertag in der entsprechenden Wohngruppe vereinbart. Nach dem Schnuppern folgt der Aufnahmeentscheid gemäss Rückmeldung der Anfragenden sowie der Bereichsleitung. Parallel werden die nötigen Dokumente (Anmeldeformulare, Berichte, Kostengutsprachen etc.) eingeholt und der Betreuungsvertrag wird von der Kontaktstelle aufgesetzt. Die Angebote im Kinderheim Brugg sind über Leistungsverträge mit dem Kanton Aargau definiert. Die Kostenübernahme durch den Kanton sowie der Gemeinde- und Elternbeitrag sind im Leistungsvertrag geregelt. Das Kinderheim Brugg ist gemäss IVSE anerkannt, entsprechend können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Kantonen im Kinderheim platziert werden.

Aufnahmekriterien

Platzierungen werden entweder aufgrund einer KESB Massnahme mit Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (ZGB Art. 310) oder bei freiwilligen Platzierungen mit einem Zuweisungsbeschluss der Wohnsitzgemeinde beschlossen.
• Die platzierte Person besucht die Regelschule in Brugg, allenfalls auch die HPS in Windisch oder das ZEKA Baden-Dättwil oder die auf ihre Bedürfnisse abgestimmte, externe Schule. Besuch der Tagessonderschule im Kinderheim Brugg und gleichzeitiger Eintritt in ein Angebot Wohnen ist nicht möglich. Bei Eintritt liegt kein Sonderschulbedarf aufgrund sozialer Beeinträchtigung vor.
• Die Kinder in den Wohngruppen sind bei Eintritt zwischen 0 und ca. 14 Jahre alt, die Jugendlichen auf der Aussenwohngruppe zwischen ca. 14 Jahren und 17 Jahre alt. Jugendliche können mit entsprechenden Kostengutsprachen bis Ende Erstausbildung auf der AWG bleiben.
• Aus pädagogischen Gründen werden Kinder, wenn immer möglich, für mind. 1 Jahr und mehr in die Wohngruppen auf. Eine kürzere Platzierungsdauer ist jedoch auch möglich.
• Für einen direkten Eintritt in die Aussenwohngruppen Orion wird eine gewisse Selbstständigkeit und Selbstkompetenz erwartet.

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• Psychische und physische Erkrankungen sowie erheblich kognitive Beeinträchtigung, die das altersgemässe selbstständige Handeln einschränken und in den Gruppenstrukturen nicht tragbar sind.
• Akutes Suchtmittelverhalten
• Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten
• Sonderschulbedarf