Aufnahmeverfahren Notfallgruppe

Aufnahmeverfahren Notfallgruppe

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Ausserhalb der Büroöffnungszeiten können die Anfragen direkt an die Notfallgruppe gerichtet werden. Diese ist rund um die Uhr während 365 Tagen erreichbar. Einweisende Stellen können sich telefonisch bei der Kontaktstelle, bzw. bei der Notfallgruppe melden. Im Telefongespräch werden die Dringlichkeit der Platzierung sowie die aktuelle Situation des Kindes geklärt. Im Austausch mit der Bereichsleitung klärt die Kontaktstelle die Kapazität und Passung ab. Notfallplatzierungen werden im Normalfall von einem Familiengericht oder der KESB mit einem superprovisorischen Beschluss verfügt (ZGB Art. 310). Aufnahme ohne KESB-Beschluss/FG-Entscheid erfolgen nur in seltensten Ausnahmen. Das Kind tritt so rasch als möglich in die Gruppe ein. Es wird begleitet von der zuweisenden Fachperson sowie von Personen aus der Lebenswelt, wenn diese geeignet und dazu in der Lage sind. Es werden keine Platzreservationen vorgenommen. Die Kontaktstelle fordert die nötigen Unterlagen ein (Anmeldeformulare, Berichte, Entscheide etc.). Die Aufenthaltsdauer beträgt 4 Monate, mit Verlängerungsantrag und Fachbericht der Beistandsperson maximal 6 Monate. Nach genau 6 Monaten ist KEINE Verlängerung mehr möglich.

Aufnahmekriterien

• Die Notfallgruppe Sternschnuppe nimmt Kinder von 0-11 Jahren auf.
• Der KESB-/Familiengerichtsentscheid oder der Zuweisungsbeschluss der Gemeinde muss bei Eintritt vorliegen.
• Wurde ein Kind, welches ohne Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts platziert wurde, ungeplant von den Eltern abgeholt, ist ein erneuter Eintritt in die Notfallgruppe nicht möglich.
• Während der Platzierung in der Notfallgruppe sind keine Besuche zu Hause möglich. Besuche der Eltern vor Ort werden mit der Notfallgruppe und der Beistandsperson abgesprochen.
• Es dürfen keine elektronischen Geräte von zu Hause mitgebracht werden. Die Notfallgruppe ist ein Schutzraum für Kinder, die Betreuenden müssen die Kontakte nach aussen kontrollieren können.
• Die Kinder besuchen während dem Aufenthalt in der Notfallgruppe keine Regelschule. Es gibt eine interne Tagesstruktur mit Schulung.
• Die Notfallgruppe der Stiftung Kinderheim Brugg macht selbst keine Abklärungen im Kindesschutz. Es wird jedoch intensiv beobachtet, mit Beistandspersonen zusammen Anschlusslösungen besprochen sowie ein Abschlussbericht mit Empfehlungen verfasst.

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• Psychische und physische Erkrankungen sowie erheblich kognitive Beeinträchtigung, die das altersgemässe selbstständige Handeln einschränken und in den Gruppenstrukturen nicht tragbar sind
• Akutes Suchtmittelverhalten
• Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten