- Platzanfrage durch einweisende Stelle
- Unverbindlicher Besuch im Kinderheim (Eltern und zuständige Person der einweisenden Stelle)
- Fachbericht vom Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) oder Schulpsychologischen Dienst (SPD) bei einer Platzierung mit Sonderschulung
- Fachbericht vom KJPD, SPD oder vom zuständigen Sozialdienst, bzw. der Amtsvormundschaft bei einer Platzierung ohne Sonderschulung
- Nach Möglichkeit Schnuppertage in der entsprechenden Wohngruppe mit anschliessendem Auswertungsgespräch
- Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde (in der Regel Vormundschaftsbehörde, bzw. Gemeinderat) mit Kostengutsprache
- Abschluss des Betreuungsvertrages
- Bei Berechtigung von Hilflosenentschädigung muss zusätzlich das Drittauszahlungsgesuch an die Invalidenversicherung vorliegen
Bei Notfallaufnahmen, kurzfristigen Eintritten sowie bei Platzierungen durch
ausserkantonale Stellen kann von diesem Verfahren abgewichen werden.