Aufnahmeverfahren Tagessonderschule

Aufnahmeverfahren Tagessonderschule

Für Platzierungsanfragen ist die Kontaktstelle Stiftung Kinderheim Brugg zuständig. Schulleitungen, Fachpersonen des SPD oder Eltern können sich telefonisch oder per Mail bei der Kontaktstelle melden. Das Formular «Platzierungsanfrage» kann bei der Kontaktstelle angefordert oder direkt auf der Homepage heruntergeladen werden. Sobald die Schulleitung oder der SPD der Kontaktstelle das Formular sowie einen aktuellen SPD Bericht zukommen lässt, wird das Kind auf die Warteliste genommen. Wird ein Platz in der TaSo Brugg frei und kommt das Kind für diesen in Frage, findet eine Hospitation in der jetzigen Klasse statt und ein Schnuppern in der TaSo Brugg wird abgemacht. Nach dem Schnuppern findet ein Auswertungs- und Aufnahmegespräch statt, an welchem die Schnupperzeit ausgewertet, Ziele zur Reintegration festgelegt und ein Beschluss bezüglich der Aufnahme gefällt wird. Schule, Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler unterschreiben einen Schulvertrag, in dem sich u. a. die Eltern zur Zusammenarbeit verpflichten. Die überweisende Schulpflege und die zuständigen Fachstellen übergeben im Ein¬verständnis mit den Eltern weitere relevante Akten an die Tagessonderschule. Die Tagessonderschule ist beim Aufnahmeverfahren auf einen offenen Informationsfluss seitens der Eltern und der Einweiser angewiesen. Nach dem Eintritt beginnt eine Einführungszeit, die nach ca. drei Monaten in einer ersten Standortbestimmung ausgewertet wird. Die Einführungszeit dient u. a. der Überprüfung und Differenzierung des Förderauftrages und der Förderziele.

Aufnahmekriterien

• Durch schulpsychologischen Dienst ausgewiesener Sonderschulbedarf gemäss Paragraph 2 Verordnung Schulung und Förderung bei Behinderung (06 erhebliche soziale Beeinträchtigung, verstärkter Bedarf ja).
• Ein Zuweisungsbeschluss der politischen Gemeinde/abgebenden Schule ist zwingend.
• Aufgenommen werden vorrangig Kinder aus dem Kanton Aargau.
• Die Kinder sind normal begabt mit auffälligem Sozial-, Lern- und/oder Arbeitsverhalten. Eine Fremd- oder Heimplatzierung ist nicht nötig, das heisst die Familiensituation so weit intakt ist, dass eine Mitarbeit der Erziehungsverantwortlichen gewährleistet ist.
• Ziel des Aufenthalts in der Sonderschule ist die Reintegration in die Regelklasse nach üblicherweise ca. 3 Jahren. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt ein Jahr. Die Tagessonderschule kann nicht als Time-out-Angebot genutzt werden.
• Die Fahrkosten werden vom Kanton übernommen. Die Eltern reichen entsprechende die Belege ein.

Einschränkungen hinsichtlich Aufnahmen

• Fremdplatzierung notwendig
• keine Unterstützung durch die Eltern für das Setting Tagessonderschule
• Stationäre Beschulung, Besuch einer Heilpädagogischen Schule HPS, einer Sprachheilschule oder eines Zentrums für Körperbehinderte Kinder ZEKA empfohlen

Hier können Sie das Anmeldeformular herunterladen