Aufnahmeverfahren Wohnen
- Platzanfrage durch einweisende Stelle
- Unverbindlicher Besuch im Kinderheim (Eltern und zuständige Person der einweisenden Stelle)
- Fachbericht vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) bei einer Platzierung mit Sonderschulung
- Fachbericht vom KJPD, SPD oder vom zuständigen Sozialdienst, bzw. der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde/-Dienst bei einer Platzierung ohne Sonderschulung
- Nach Möglichkeit Schnuppertage in der entsprechenden Wohngruppe mit anschliessendem Auswertungsgespräch
- Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde (in der Regel Familiengericht) mit Kostengutsprache
- Abschluss des Betreuungsvertrages
Bei Notfallaufnahmen siehe Notfallgruppe Sternschuppe.
Das Kinderheim Brugg ist gemäss IVSE anerkannt, entsprechend können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Kantonen im Kinderheim platziert werden.
AVUSA Ablaufdiagramm
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AVUSA Ablaufdiagramm
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