Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Wohnen

  • Platzanfrage durch einweisende Stelle
  • Unverbindlicher Besuch im Kinderheim (Eltern und zuständige Person der einweisenden Stelle)
  • Fachbericht vom Schulpsychologischen Dienst (SPD) bei einer Platzierung mit Sonderschulung
  • Fachbericht vom KJPD, SPD oder vom zuständigen Sozialdienst, bzw. der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde/-Dienst bei einer Platzierung ohne Sonderschulung
  • Nach Möglichkeit Schnuppertage in der entsprechenden Wohngruppe mit anschliessendem Auswertungsgespräch
  • Platzierungsbeschluss der zuständigen Behörde (in der Regel Familiengericht) mit Kostengutsprache
  • Abschluss des Betreuungsvertrages

Bei Notfallaufnahmen siehe Notfallgruppe Sternschuppe.

Das Kinderheim Brugg ist gemäss IVSE anerkannt, entsprechend können auch Kinder und Jugendliche aus anderen Kantonen im Kinderheim platziert werden.

 

AVUSA Ablaufdiagramm
Platzierung anerkannte Einrichtung
durch KESB, KESD
AVUSA Ablaufdiagramm
Platzierung anerkannte Plätze
durch Schulbehörde (SB)

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