Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren Tagessonderschule

Abklärung

Die Zuweisung erfolgt durch die Schulpflege des Wohnortes, unter Einbezug der er­ziehungsberechtigten Personen, nach eingehender Abklärung der Massnahmebe­dürftigkeit und -fähigkeit durch die zuständige Fachstelle. Als Fachstelle gilt der Schulpsychologische Dienst (SPD).

Genauere Angaben finden Sie auch unter dem Merkblatt 01 “Zuweisung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder erheblichen sozialen Beeinträchtigun­gen zur integrativen Schulung / zur Sonderschulung” des Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten.

Aufnahmeverfahren

  • Für das Anmelde- und Aufnahmeverfahren ist die Leitung der Tagessonderschule zuständig.
  • Bei positivem Verlauf des Aufnahmeverfahrens erfolgt die definitive Aufnahme. Die Institutionsleitung entscheidet auf Antrag der Schulleitung über die Aufnahme.
  • Schule, Eltern und die Schülerin bzw. der Schüler unterschreiben einen Schulvertrag, in dem sich u. a. die Eltern zur Zusammenarbeit verpflichten.
  • Die Tagessonderschule des Kinderheims Brugg schickt eine Aufnahmebestätigung an die Eltern und an die Schulpflege des Aufenthaltsortes.
  • Die überweisende Schulpflege und die zuständigen Fachstellen übergeben im Ein­verständnis mit den Eltern weitere relevante Akten an die Tagessonderschule. Die Tagessonderschule ist beim Aufnahmeverfahren auf einen offenen Informationsfluss seitens der Eltern und der Einweiser angewiesen.
  • Nach dem Eintritt beginnt eine Einführungszeit, die nach ca. drei Monaten in einer ersten Standortbestimmung ausgewertet wird. Die Einführungszeit dient u. a. der Überprüfung und Differenzierung des Förderauftrages und der Förderziele. 

 

Formular Platzierungsanfrage: Link

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