Aufnahmeverfahren Tagessonderschule

Abklärung
Die Zuweisung erfolgt durch die Schulpflege des Wohnortes, unter Einbezug der er­ziehungsberechtigten Personen, nach eingehender Abklärung der Massnahmebe­dürftigkeit und -fähigkeit durch die zuständigen Fachstellen. Als Fachstellen gelten der Schulpsychologische Dienst (SPD), der Kinder- und Jugendpsychiatrische Dienst (KJPD) und die im Aargau freipraktizierenden Kinder- und JugendpsychiaterInnen (FKJP).

Genauere Angaben finden Sie auch unter dem Merkblatt 01 "Zuweisung von Kindern und Jugendlichen mit einer Behinderung oder erheblichen sozialen Beeinträchtigun­gen zur integrativen Schulung / zur Sonderschulung" des Departements Bildung, Kultur und Sport, Abteilung Sonderschulung, Heime und Werkstätten  (http://www.ag.ch/shw/de/pub/dokumente/merkbl_tter.php).

 

Aufnahmeverfahren


Download

Merkblatt Anmelde- und Aufnahmeverfahren

Häufige Fragen zum Anmelde- und Aufnahmeverfahren